GRUNDLAGEN

Was hat sich geändert?

  • qeS (qualifizierte elektronische Signatur), ersetzt die handschriftlichen Unterschriften
  • XML-Dateien ersetzen die Formulare (EN, SN, BGS, etc)
  • Internetversand ersetzt den Postweg

Wie wird kontaminierter Abfall entsorgt?

eANV - das elektronische Abfallnachweisverfahren

Das im April 2010 für gefährliche Abfälle (*) umgesetzte elektronische Nachweisverfahren begleitet Abfälle mittels elektronischer Signatur, zur Dokumentation für das Landesamt für Umwelt. Der Weg vom Erzeuger über den Transporteur und Entsorger, bis hin zur endgültigen Ablagerung muss also nachgewiesen werden.

Was ist eine Signaturkarte?
Wie bekomme ich eine Entsorgernummer ?
Keine Ahnung wovon wir sprechen?! -
Kein Problem, denn ...

...selbstvertändlich helfen wir Ihnen in sämtlichen Nachweisfragen gerne weiter. Dazu schulen wir Sie auch auf Anfrage in Ihrem eigenen Hause in der Benutzung der elektronischen Nachweisführung. Rufen Sie uns an Tel.: (08178) 868 78 - 29 und profitieren Sie von unserer Erfahrung!


seminar-buttonWie schulen gerne in Ihrem oder unserem Haus die entsprechende Vorgehensweise und den Umgang mit eANV-Portalen. Schreiben Sie uns Ihre Anforderungen: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

GEFÄHRLICHER ABFALL

Ungeachtet seiner Gefährlichkeit kann Sonderabfall einem Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zugeführt werden. Für einige gefährliche Stoffe (z.B. PCB) gilt ab einer festgelegten Konzentration jedoch der Vorrang der Beseitigung, sodass eine Verwertung ausgeschlossen ist. Zu den gefährlichen Abfällen zählen z. B.:

  • verbrauchte Lösemittel,
  • Säuren und Laugen,
  • Lackschlämme,
  • Altpestizide,
  • Krankenhausabfälle,
  • Laborchemikalien,
  • Filterstäube und
  • Stoffe mit Schwermetallverun- reinigungen.

Der Begriff Giftmüll oder Sonderabfall existiert im Abfallrecht nicht. Derartige Abfälle wurden bis zum 14. Juli 2006 (§ 41 KrW-/AbfG) als besonders überwachungsbedürftige Abfälle bezeichnet.